Die soziale frage
In den rund 200 Jahren Industriegeschichte am Zürichsee veränderten sich – wie überall in der Schweiz – die Arbeitsbedingungen. Da die Löhne in den aufkommenden Betrieben anfänglich kaum zum Überleben reichten, arbeiteten oft Frauen und Kinder in der Fabrik. Die Arbeitszeiten betrugen vereinzelt bis zu 90 Stunden pro Woche. Nachdem 1877 schweizweit ein Fabrikgesetz eingeführt wurde, durfte offiziell noch maximal 65 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Kinder unter 14 Jahren war die Fabrikarbeit fortan verboten. Schrittweise verbesserten sich die Bedingungen ab 1880 dank Verträgen zwischen den Unternehmern und den Arbeitnehmer-Organisationen. Im Mittelpunkt standen und stehen noch heute Gesamtarbeitsverträge (GAV).
Das Beispiel Uetikon: Ab 1868 waren in Uetikons Chemiefabrik 66 Stunden Arbeitszeit pro Woche üblich, nach 1893 waren es noch 56 Stunden, vieles davon Tag und Nacht in Schichtbetrieb. Die körperlichen Anstrengungen waren enorm. Die Gefahren an den heissen Öfen und beim Transport der Ware führten in der chemischen Fabrik zu schweren Unfällen. Am 10. Februar 1870 zum Beispiel starb ein Arbeiter, laut NZZ-Bericht, weil er in die siedende Flüssigkeit eines grossen Kessels fiel. Er hinterliess seine Frau mit vier Kindern. Von einer auffallenden Häufung von Betriebsunfällen zwischen 1873 und 1887 berichtet die Lizentiatsarbeit von Ueli Schnorf im Jahr 1985: Ein Dampfkessel explodiert, das Salpetermagazin erfährt einen viertägigen Brand, der Sturm wirft einen Salzsäureturm um. Es kommt zu mehreren tödlichen Betriebsunfällen. Zu schweren, nicht selten tödlichen Unfällen kommt es bis ins späte 20. Jahrhundert – vor allem beim Hantieren mit Maschinen und Fahrzeugen. Die Basler Historikerin Beatrice Schumacher hat in ihrem Buch «Uetikon und seine Chemie» (Hier und Jetzt Verlag 2022) auf den Seiten 87-92 und 162-176 die sozialgeschichtliche Situation in der Seegemeinde Uetikon beschrieben.
Da der schweizerische Sozialstaat noch schwach ausgebaut war, übernahmen die Fabriken im 19. Jahrhundert im Sozialwesen eine besondere Rolle. Ab 1864 sorgten in Uetikon eine private Betriebskranken- und eine Fabriksparkasse dafür, dass bei Unfällen und Krankheiten die Not betroffener Familien gemildert wurde. 1901 kamen eine Altersversicherung und 1902 eine kollektive Lebensversicherung hinzu. 1902 eröffnete die Fabrik einen eigenen Kindergarten.
Arbeiter waren gegen Unfälle und Krankheiten oft unzureichend geschützt. Dann gerieten Familien der Verunglückten in schwierige Lagen. Allgemein kümmerten sich Familienangehörige, Kirchen und gemeinnützige Organisationen um Kranke und Verunfallte. Soziale Versicherungen hatten schweizweit erst im Verlaufe des 20. Jahrhunderts Chancen, gesetzlich verankert zu werden. Dies nach heftigen und langen politischen Auseinandersetzungen. Die Idee einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) gehörte ab 1904 zu den Forderungen schweizerischer Arbeitnehmer-Organisationen. Realisiert wurde sie erst nach dem 2. Weltkrieg im Jahre 1948.
Übersichtliche Untersuchungen zur sozialen Frage der Industrie am Zürichsee fehlen. Da wartet noch dokumentarische Aufarbeitung für Sozialhistoriker:innen.
Text: Rolf Käppeli
Weitere Informationen zur sozialen Thematik im Industrieraum Zürichsee unter www.sozialarchiv.ch / www.sozialgeschichte.ch / www.zh.ch/soziales.